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Allgemeine Geschäftsbedingungen Leistungen Heilpraktiker für Psychotherapie
  1. Anwendbarkeit & Geltungsbereich
    a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Evelyn Richter-Schäfer, (Praxis alles du, Am Lenzenberg 53, 90518 Altdorf), Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) (und als solche benannt), und dem Kunden (nachfolgend als Klient benannt) als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

    b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers für Psychotherapie (HeilprG), die Heilkunde beschränkt auf die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) zum Zwecke der Behandlung, Beratung, Unterstützung und Therapie wendet. 

    c) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) ist berechtigt, eine Behandlung, Beratung, Unterstützung, Diagnose und Therapie ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie (HeilprG) für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Behandlung, Beratung, Unterstützung und Therapie erhalten. Auch der Klient kann einen bestehenden Vertrag, Behandlung, Beratung, Unterstützung und Therapie jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch, für die bis zur Ablehnung der Behandlung erbrachten Leistungen erhalten. 

  2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages 
    a) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde beschränkt auf die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz zur Behandlung, Beratung, Unterstützung und Therapie nach eigenem Ermessen und mit dem Wohle des Klienten im Sinne anwendet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern dieser hierüber keine Entscheidung trifft. 

    b) Über die Behandlung, Beratung, Unterstützung und Therapiemethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. 

    c) Vielfach werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden u.a. der Schulmedizin behandelt, beraten, unterstützt oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) schriftlich zu erklären. 

    d) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. 

    e) Die Behandlung kann in Form einer persönlichen Begegnung in der Praxis oder auch in Form einer Telefon- / Videosprechstunde. Die Videositzungen werden mit ZOOM durchgeführt. 

    f) Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt die Leistungen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde, in den vereinbarten Räumen. Termine dauern in der Regel 90 Minuten. Abweichungen hiervon sind zu vereinbaren. 

    g) Die Behandlung/Beratung/Unterstützung/Therapie des Heilpraktikers für Psychotherapie ersetzt keine Untersuchung/Behandlung durch einen Allgemeinarzt oder Facharzt. Der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich in medizinische Behandlung zu begeben. 

    h) Es besteht die Möglichkeit, dass zu Beginn der Behandlung eine Erstverschlechterung eintritt, da der Körper und die Seele auf unterschiedlicher Weise reagieren können. 

  3. Mitwirkung des Klienten 
    a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Behandlung ist jedoch in der Regel nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten möglich. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Behandlung/Beratung/Unterstützung/Therapie sowie angeratene und/oder notwendige ärztliche Untersuchungen. 

    b) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

  4. Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie (HeilprG)
    a)Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Es gelten die in der Preisliste in der aktuellen Homepage www.alles-du.de/psychotherapie-honorar aufgeführten Sätze, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH aus dem Jahr 1985) findet keine Anwendung.
    b) Die Begleichung des Honorars erfolgt in der Regel nach jeder Sitzung per Sofortüberweisung durch bargeldlose EC-Kartenzahlung.
    c) Für die Pakete ‚Klarheit‘ und ‚Veränderung‘ werden Rechnungen erstellt und diese sind termingerecht zu begleichen. Ratenzahlungen sind möglich. Andere Honorare oder Rechnungsarten nur nach Sondervereinbarung möglich. 

    d)Der Klient ist darüber informiert, dass der Heilpraktiker für Psychotherapie keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem Klienten selber zu bezahlen. In Ausnahmefällen übernehmen private Zusatzversicherungen die Kosten der Therapie anteilig oder in vollem Umfang. Die Abklärung davon im Vorfeld, sowie die entsprechende Antragstellung sind Aufgabe des Versicherten. 

    e)Private Krankenversicherungen oder -Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag. Das zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie und dem Klienten vereinbarten Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Klient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen oder sonstigen Stellen Erstattungen erhält oder nicht. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) – Honorar sind vom Klienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf den vereinbarten Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) – Honorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Klienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

  5. Terminverschiebung oder -absagen

    a) Ein Terminverschiebung oder -absage ist bis 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin kostenfrei möglich. Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 24h) abgesagte Termine werden voll berechnet. 

    b) Termine, die von Seiten des Heilpraktikers für Psychotherapie (HeilprG) abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG). Bei einer Terminverschiebung durch den Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) wird dieser selbstverständlich versuchen, einen zeitnahen Alternativtermin vorzuschlagen.  

  6. Rechnungsstellung

    Auf Wunsch erhält der Patient eine Rechnung nach der jeweils gültigen Honorarvereinbarung. Einzelrechnungen, die 10 Tage nach Rechnungszugang nicht bezahlt wurden, sollten diese nicht nach der Behandlung per Sofortüberweisung durch die bargeldlose EC-Karte, PayPal oder normale Überweisung gezahlt worden sein, werden einmalig gemahnt und danach einem Inkassounternehmen übergeben. Für die Pakete ‚Klarheit‘ und ‚Veränderung‘ 

  7. Honorarerstattung durch Dritte 
    a) Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. 

    b) Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

  8. Vertraulichkeit der Behandlung/Beratung/Unterstützung/Therapie 
    a) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) behandelt die Klienten-Daten vertraulich und erteilt bezüglich der Behandlung, Beratung, Unterstützung, Diagnose und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird. 

    b) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Es versteht sich von selbst, dass Ihre sämtlichen Daten und Informationen vom Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) streng vertraulich behandelt werden. Die Schweigepflicht beginnt bereits beim Erstkontakt. Auskunftserteilung gegenüber Dritten (auch des Partners) darf nur erfolgen, wenn der Klient hierzu vorab schriftlich eine Einverständniserklärung abgegeben hat. 

    c) Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter. Im Gegensatz zur ärztlichen Schweigepflicht haben Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) kein Zeugnisverweigerungsrecht. 

    d) Im Falle der Ankündigung suizidaler Handlungen und fehlender Fähigkeit / Bereitschaft zur Aufnahme des Kontaktes mit einem Facharzt oder einer Klinik wird der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) unverzüglich die zuständigen Behörden einschalten, um eine Gefährdung des Klienten möglichst abzuwenden. 

    e) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. 

    f) Absatz a) kann ferner ausgesetzt werden, wenn in Zusammenhang mit der Behandlung, Beratung, Unterstützung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten bzw. schützen kann. 

    g) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt. 

    h) Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden. 

    i) Handakten werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten. 

  9. Dokumentation und Datenschutz 
    a) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) dokumentiert und archiviert den Verlauf und relevante Erkenntnisse der Behandlung-/Beratungs-/Unterstützung-/Therapiegespräche. Hierzu gehören Anamnesebogen, themenspezifische Fragebögen und Notizen zu Inhalten, Ergebnissen und Vereinbarungen aller Behandlungs-/Beratungs-/Unterstützung-/Therapiegespräche. Ebenso speichert der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) die personenbezogenen Daten des Klienten soweit es zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist. 

    b) Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) verpflichtet sich, alle Dokumente nur ihm zugänglich aufzubewahren. Der Klient erklärt sich mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden. 

    c) Bei Fernsitzungen bedarf es für Aufzeichnungen im Rahmen der Sitzung, in jedem Fall der vorherigen Zustimmung beider Seiten. Gleiches gilt dann auch für die spätere Verwendung der Aufzeichnung. Sollte es keine vorherige Vereinbarung geben, sind Aufzeichnungen für beide Seiten nicht erlaubt.

  10. Rettungsleine 
  11. Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) bietet während des gesamten Behandlungsverlaufs im Notfall oder für dringende Unterstützung eine kostenlose viertelstündige kurze Beratung in Form eines Telefonates oder einer Onlinesitzung über ZOOM, an. 
  12. Salvatorische Klausel 
    Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt. 
  13. Schlussbestimmungen 
    a) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

    b) Die Behandlung, Beratung, Unterstützung und Therapie, auch Fernberatung enthebt den Klienten nicht, die volle Verantwortung für seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Symptomen oder Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichtet sich der Klient sich zeitnah zu melden. 

    c) Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Auch eine Aufhebung dieses Vertrages oder eine Änderung dieser Textformklausel bedürfen der Textform. Nebenabreden wurden nicht getroffen.
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    Erfüllungsort ist der Sitz Auftragnehmers.
    Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Vereinbarungsergänzungen notwendig werden. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Workshops, Kurse, Seminare etc.)

Die nachstehend aufgeführten Teilnahmebedingungen gelten für alle von Evelyn Richter-Schäfer durchgeführten Workshops und Seminare und Jahresgruppen.

  1. Geltungsbereich
    Für die Geschäftsbeziehung zwischen Evelyn Richter-Schäfer, Praxis alles du | Mutwerkstatt, Am Lenzenberg 53, 90518 Altdorf (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Workshops & Kurse in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

    „Teilnehmer“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Auftraggeber ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

 

  1. Anmeldung/Anmeldebestätigung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular oder per E-Mail an kontakt@alles-du.de . Die Anmeldung wird durch eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers rechtsverbindlich.

  1. Teilnahmegebühren, Zahlungsbedingungen, Kursteilnahme

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Betrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. Die Teilnahme an einem Workshop, Seminar oder einer Jahresgruppe ist erst nach Zahlungseingang möglich.

  1. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. der finalen Auftragsbestätigung festgelegten Preise. Sofern die Rechnungsstellung auf Wunsch des Kunden an einen Dritten erfolgt ist, haftet der Kunde im Fall eines nicht fristgerechten und/oder unvollständigen Eingangs der Zahlung durch den Rechnungsempfänger.

Die Kursgebühr ist bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn zu überweisen. Nicht bezahlte Plätze können nach Warteliste vergeben werden.

  1. Stornierung durch den Teilnehmer

Die Stornierung erfolgt nur schriftlich. Bei Stornierung einer Teilnahme werden folgende Gebühren erhoben:

  • bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr
  • 27 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der gesamten Gebühr
  • weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: volle Seminargebühr
  • Bei Nichtteilnahme oder Abbruch des Seminars besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
  • Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
  1. Durchführungsänderungen durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer und vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände (wie Erkrankung oder sonstiger Ausfall des Auftragnehmers) den jeweiligen Workshop räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder die Veranstaltung abzusagen.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich der Auftragnehmer vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich der Auftragnehmer, die Teilnehmer spätestens 7 Kalendertage vor der geplanten Veranstaltung zu informieren.
Bei einer Absage durch den Auftragnehmer wird dieses versuchen, den Teilnehmende auf einen anderen Seminartermin umzubuchen, sofern der Teilnehmende damit einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der gegebenenfalls bereits gezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen. Dies gilt für jeden Zeitpunkt vor dem Seminar.

  1. Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden psychischer, physischer und finanzieller Art die der Teilnehmer während der Veranstaltung erleidet.
Für Unfälle, Krankheiten, Diebstähle etc., die während der Durchführung des Seminars auftreten, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Teilnehmende und Mitwirkende haften im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für von ihnen verursachte Schäden.
Für die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

  1. Selbstverpflichtung des teilnehmenden Auftraggebers

Jeder Teilnehmende versichert mit der Anmeldung, die volle persönliche Verantwortung und Haftung für sein Tun selbst zu übernehmen und sich geistig und körperlich gesund zu fühlen. Die Seminare sind für Teilnehmer mit akuten körperlichen oder psychischen Störungen ungeeignet. Sofern der Seminarteilnehmende sich in psychotherapeutischer oder psychologischer Therapie oder in sonstiger ärztlicher Behandlung befindet, erklärt er mit Anmeldung zum Seminar und Bezahlung der Seminargebühr, dass der Therapeut oder behandelnde Arzt keine Einwände gegen eine Teilnahme an dem gebuchten Seminar hat.

Im Fall der zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche (z.B. Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Workshops, bestehen nicht.

  1. Verschwiegenheit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über Teilnehmer, die sie während einer Veranstaltung kennengelernt haben. Es dürfen keine fallbezogenen Daten in privaten Blogs und Chats oder Social Media Plattformen veröffentlicht werden.

  1. Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Auch eine Aufhebung dieses Vertrages oder eine Änderung dieser Textformklausel bedürfen der Textform. Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz Auftragnehmers.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Vereinbarungsergänzungen notwendig werden. § 139 BGB findet keine Anwendung.

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